Kurz vorab: Dieser Beitrag fasst die Rechtslage in Deutschland (Stand Oktober 2026) verständlich zusammen. Er ist keine Rechtsberatung. Gesetze und Gerichtsentscheidungen können sich ändern – bei konkreten Fragen hilft eine Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt Cannabisrecht.
Das Wichtigste in Kürze
- THC-Grenzwert für Nutzhanf: 0,3 %. Seit 1. Januar 2023 gilt EU-weit für den Anbau von Nutzhanf eine Obergrenze von 0,3 % THC (vorher 0,2 %). Deutschland übernimmt diesen Wert seit 1. April 2024 im Cannabisgesetz (KCanG, Artikel 1 des CanG).
- Der Grenzwert allein reicht nicht. Nutzhanf darf in Deutschland nur zu gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken gehandelt werden, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen.
- CBD selbst ist kein Betäubungsmittel. Das hat der Europäische Gerichtshof 2020 im Kanavape-Urteil klargestellt.
- Lebensmittel mit CBD sind in der EU nicht zugelassen. CBD-Extrakte gelten als Novel Food; eine Zulassung gibt es bislang nicht.
- Analysezertifikat prüfen. Entscheidend ist der Gesamt-THC-Wert der konkreten Charge, nicht das Sortenblatt.
0,2 oder 0,3 Prozent – welcher THC-Grenzwert gilt 2026?
Die Verwirrung um zwei Zahlen hat einen einfachen historischen Grund. Lange galt in der EU für Nutzhanf eine Obergrenze von 0,2 % THC (Verordnung (EU) Nr. 1307/2013). Mit der GAP-Strategieplan-Verordnung (EU) 2021/2115 wurde der Wert für Sorten, die Landwirte im Rahmen der Agrarförderung anbauen, ab dem 1. Januar 2023 auf 0,3 % THC angehoben.
In Deutschland stand die 0,2-%-Grenze früher im Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis aus dem BtMG herausgenommen und im Cannabisgesetz (CanG) neu geregelt. Das darin enthaltene KCanG definiert Nutzhanf in § 1 Nr. 9: Pflanzen aus zertifiziertem Saatgut von Sorten aus dem EU-Sortenkatalog oder mit einem THC-Gehalt von höchstens 0,3 % – jeweils nur, wenn der Handel gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen.
Viele ältere Artikel nennen deshalb noch 0,2 %. Für 2026 gilt: Die maßgebliche Obergrenze für Nutzhanf in Deutschland liegt bei 0,3 % THC. Die alte 0,2-%-Grenze ist nur noch historisch relevant – und in manchen anderen EU-Ländern weiterhin üblich.
Die Zweckklausel: Warum 0,3 % allein nicht genügen
Der Grenzwert ist nur eine von zwei Bedingungen. Die zweite Bedingung ist die sogenannte Zweckklausel. Der Bundesgerichtshof hat 2021 (Az. 6 StR 240/20, damals noch zum BtMG mit wortgleicher Regelung) entschieden, dass beim Verkauf von Hanfblüten an Endkunden genau geprüft wird, ob ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Ein niedriger THC-Wert allein schützt also nicht automatisch.
Für Händler heißt das: Produkte werden als Aroma- und Sammlerartikel angeboten, ohne Hinweise auf Rauschzwecke oder sonstige Versprechen. Wer Hanfprodukte außerhalb dieser Regeln in Verkehr bringt, riskiert ein Strafverfahren nach § 34 KCanG.
Kanavape-Urteil: CBD ist kein Betäubungsmittel
Am 19. November 2020 hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-663/18 (Kanavape) entschieden: CBD ist nach heutigem Wissensstand kein Suchtstoff im Sinne des UN-Einheitsübereinkommens von 1961. Ein Mitgliedstaat darf CBD, das in einem anderen EU-Land rechtmäßig hergestellt wurde, deshalb nicht pauschal verbieten. Das Urteil stärkt den freien Warenverkehr innerhalb der EU – es ersetzt aber nicht die nationalen Regeln zu THC-Grenzwert und Zweckklausel.
Novel Food: CBD in Lebensmitteln ist nicht zugelassen
Unabhängig vom THC-Gehalt gilt das EU-Lebensmittelrecht. CBD-Extrakte und isoliertes CBD werden in der EU als neuartige Lebensmittel nach der Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283 eingestuft. Mehrere Zulassungsanträge liegen bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA); eine Zulassung gibt es bisher nicht. Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel mit CBD sind deshalb in Deutschland nicht verkehrsfähig. Die Lebensmittelüberwachung der Bundesländer kontrolliert das.
CBD-Blüten, die als Aroma- oder Sammlerprodukt verkauft werden, sind kein Lebensmittel. Für sie gelten die Regeln zu Nutzhanf aus dem KCanG.
THC-Gehalt richtig lesen: Gesamt-THC im Analysezertifikat
Hanf schwankt. Wetter, Erntezeitpunkt und Sorte beeinflussen den Wert. Darum ist das Analysezertifikat (Certificate of Analysis, COA) der konkreten Charge wichtiger als das Sortenblatt. Darauf solltest du achten:
- Gesamt-THC statt nur Δ9-THC: Die Pflanze enthält vor allem die Vorstufe THCA. Labore rechnen deshalb mit Gesamt-THC = Δ9-THC + 0,877 × THCA. Ein Wert nur für Δ9-THC fällt deshalb oft deutlich zu niedrig aus.
- Messmethode: Die HPLC-Analyse misst THC und THCA getrennt. Bei der Gaschromatographie (GC) wird die Probe erhitzt, dabei wandelt sich THCA bereits in THC um.
- Unabhängiges Labor: Das Zertifikat sollte von einem externen Labor stammen und Chargennummer sowie Datum enthalten.
- Sicherheitsabstand: Werte knapp an der Grenze sind wegen Messtoleranzen riskanter als Werte mit deutlichem Abstand zu 0,3 %.
Ein EU-Sortenzertifikat bestätigt nur, dass die Sorte im Sortenkatalog steht und angebaut werden darf. Es sagt nichts über den THC-Wert der fertigen Blüte aus.
Wer kontrolliert den THC-Grenzwert?
- Anbau: Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) überwacht den Nutzhanfanbau. Der Anbau muss angezeigt werden.
- Handel: Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen, ob Produkte die Nutzhanf-Voraussetzungen des KCanG erfüllen.
- Lebensmittel: Die Lebensmittelüberwachungsämter der Bundesländer.
- Einfuhr: Der Zoll kann Sendungen aus dem Ausland prüfen. Maßgeblich ist das deutsche Recht, nicht der Grenzwert im Herkunftsland. Ein Schweizer Produkt mit 1 % THC ist dort legal, in Deutschland aber kein Nutzhanf.
THC-Grenzwert im Straßenverkehr
Ein anderer Grenzwert gilt am Steuer: Seit August 2024 liegt der Ordnungswidrigkeiten-Grenzwert nach § 24a StVG bei 3,5 ng THC pro Milliliter Blutserum. Dieser Wert hat mit dem Grenzwert für Nutzhanf nichts zu tun.
Reisen und Versand
Innerhalb Deutschlands ist der Versand von Nutzhanf-Produkten mit gültigem Analysezertifikat üblich. Im Ausland gelten oft andere Grenzwerte – von Nulltoleranz bis 1 % in der Schweiz. Einen Überblick nach Ländern findest du im Beitrag CBD auf Reisen 2026.
Häufige Fragen
Ist CBD in Deutschland 2026 legal?
Ja, wenn das Produkt aus Nutzhanf stammt, höchstens 0,3 % THC enthält, die Zweckklausel des KCanG eingehalten wird und es nicht als Lebensmittel verkauft wird.
Gilt noch die 0,2-%-Grenze?
Nein. Seit 2023 (EU) beziehungsweise April 2024 (KCanG) liegt die Obergrenze für Nutzhanf bei 0,3 % THC.
Was passiert bei mehr als 0,3 % THC?
Dann gilt das Produkt nicht mehr als Nutzhanf, sondern als Cannabis im Sinne des KCanG. Ein gewerblicher Verkauf ist dann strafbar.
Wo finde ich legale CBD-Blüten?
Im ALL4CBD-Sortiment findest du CBD-Blüten aus EU-Nutzhanf als Aroma- und Sammlerprodukte – online oder in unserem Laden in Saarbrücken.
Hinweis: ALL4CBD bietet ausschließlich Aroma- und Sammlerprodukte an. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung.
